Historischer Gartenpavillon und Einfriedungsmauer

place
Seumeparkweg 2, 04668 Grimma

Ursprung

Entstehungszeit: Wohnen

Herausforderungen

Erhaltung

Finanzen

Sicherung

Zustand

sehr baufällig, keine Notsicherungsmaßnahmen

Informationen

Gebäudezustand

Kategorie

Akut bedrohtes Denkmal

Objekt-Nr.

546

Ort

Seumeparkweg 2, 04668 Grimma

Beschreibung

Historischer achteckiger hölzerner Gartenpavillon und Einfriedungsmauer in der alten Ortslage Hohnstädt, baugeschichtlich von Bedeutung. Der Pavillon ist in einer Fachwerk-Konstruktion mit verputzter Ziegelausfachung und profilierten Dachbalken ausgeführt und ein selten gewordenes Zeugnis gebauter Gartenmöbilierung vergangener Zeiten. Unterhalb des Pavillons umfriedet eine historische, aus Naturstein gefertigte, Stützmauer das Grundstück und flankiert Seumestraße und Seumeparkweg der alten Ortslage Hohnstädt (bis 1952 zu Böhlen gehörig). Die Einfriedungsmauer bildet ein charakteristisches städtebauliches Element und grenzt an weitere bedeutende Kulturdenkmale an. Oberhalb der Einfriedungsmaurer befindet sich neben dem Pavillon eine Eiche (Quercus robur), die als Einzelnaturdenkmal unter Schutz gestellt ist.

Baujahr

1895-1905

Nutzung

Derzeitige Nutzung

Pavillon und Einfriedungsmauer sind zu einem Privatgrundstück gehörig. Die DenkmaleigentümerInnen ließen in diesem Jahr den zweiten Abschnitt der Grundstückseinfriedung (2023) denkmalgerecht sanieren. Die nächste Herausforderung ist die Sicherung und Sanierung des Gartenpavillons, der sich auf der Mauerkrone befindet.

Ort