Historischer Gartenpavillon und Einfriedungsmauer
Ursprung
Entstehungszeit: Wohnen
Herausforderungen
Erhaltung
Finanzen
Sicherung
Zustand
sehr baufällig, keine Notsicherungsmaßnahmen
Informationen
- Gebäudezustand
- Kategorie
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Akut bedrohtes Denkmal
- Objekt-Nr.
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546
- Ort
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Seumeparkweg 2, 04668 Grimma
- Beschreibung
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Historischer achteckiger hölzerner Gartenpavillon und Einfriedungsmauer in der alten Ortslage Hohnstädt, baugeschichtlich von Bedeutung. Der Pavillon ist in einer Fachwerk-Konstruktion mit verputzter Ziegelausfachung und profilierten Dachbalken ausgeführt und ein selten gewordenes Zeugnis gebauter Gartenmöbilierung vergangener Zeiten. Unterhalb des Pavillons umfriedet eine historische, aus Naturstein gefertigte, Stützmauer das Grundstück und flankiert Seumestraße und Seumeparkweg der alten Ortslage Hohnstädt (bis 1952 zu Böhlen gehörig). Die Einfriedungsmauer bildet ein charakteristisches städtebauliches Element und grenzt an weitere bedeutende Kulturdenkmale an. Oberhalb der Einfriedungsmaurer befindet sich neben dem Pavillon eine Eiche (Quercus robur), die als Einzelnaturdenkmal unter Schutz gestellt ist.
- Baujahr
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1895-1905
- Nutzung
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Derzeitige Nutzung
Pavillon und Einfriedungsmauer sind zu einem Privatgrundstück gehörig. Die DenkmaleigentümerInnen ließen in diesem Jahr den zweiten Abschnitt der Grundstückseinfriedung (2023) denkmalgerecht sanieren. Die nächste Herausforderung ist die Sicherung und Sanierung des Gartenpavillons, der sich auf der Mauerkrone befindet.