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Spendenkonto
Leipziger Denkmalstiftung
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BLZ 860 555 92 (Sparkasse Leipzig)
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Gemeinnützigkeit
Die Leipziger Denkmalstiftung wurde wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Leipzig II, St-Nr.: 231 / 140 / 27073 K07 vom 25. November 2012 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Daher sind wir berechtigt, Zustiftungen oder Spenden entgegenzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Gegenüber Ihrem Finanzamt genügt bis zu einem Betrag von 200 Euro der Kontoauszug; bei höheren Beträgen übersenden wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.